Im Rahmen meiner ersten Staatsexamensarbeit habe ich mich mit Portfolios im Sachunterricht beschäftigt. Innerhalb dieser Arbeit gibt es auch einen Abschnitt, der sich mit Ziffernnoten auseinandersetzt, und der m. E. gut in die gerade laufende Diskussion passt, z. B. bei Herrn Rau und Frau Lucius. Da die Examensarbeit derzeit nicht mehr im Netz steht, möchte ich hier den entsprechenden Abschnitt, leicht überarbeitet, vorstellen.
Leider sind mehrere der Internetquellen nicht mehr auffindbar, die historischen Quellen findet man zum Nachlesen am einfachsten bei Scripta Paedagogica Online.
Das, was ich im Rahmen der Arbeit gelesen und kennengelernt und parallel dazu als Elternteil erlebt habe, hat meine Haltung zu Ziffernnoten entscheidend geprägt.
Besonders Eilige sollten gleicht zu Punkt 5 und 7 vorscrollen.
Leistungsbewertung in der Schule
Unsere heutige Gesellschaft wird häufig als „Leistungsgesellschaft“ bezeichnet, in der gesellschaftliche Positionen und damit Geldmittel, Privilegien, Lebenschancen nach dem Leistungsprinzip zugeteilt werden. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass Leistung nur eines von mehreren Verteilungsprinzipien ist, daneben existieren auch die Prinzipien der Anciennität, Bekanntheit- und Beliebtheit, ideologische Prinzipien, das Sozialprinzip und immer noch das Vorrecht der Geburt (vgl. Sacher, 2001, S.5). Schule beruft sich jedoch bei der Verteilung ihrer Schüler auf die verschiedenen Bildungsgänge (und damit auf Berufslaufbahnen und Lebensläufe) allein auf das Leistungsprinzip. Leistung muss also in allen Bereichen von Schule, und damit auch im Sachunterricht, festgestellt, bewertet und vergleichbar gemacht werden; Schüler sollen unter dem Einfluss der Schule zu leistungsbereiten und leistungsfähigen Menschen heranwachsen. Es stellt sich hierbei die Frage, welche Arten von Leistung gemessen und verglichen werden sollen und wer berechtigt ist, diese Arten festzulegen. Rauschenberger vertritt die Ansicht, dass Leistung im Zusammenhang mit den Erwartungen zu sehen ist, die Lehrer und Eltern, allgemeiner gesehen: Staat und Gesellschaft, an die Schüler haben und diese seien in Curricula, Stoffplänen und Abschlussprofilen der einzelnen Schularten relativ klar definiert (vgl. Rauschenberger, 2002, S.39). Damit ist aber (zumindest bisher) nur der Inhalt der zu erbringenden Leistungen festgelegt, nicht das zu erreichende Niveau, das zu Berechtigungen irgendeiner Art führen könnte. Brügelmann weist darauf hin, dass zumindest im Grundschulbereich keine empirisch belegten Leistungsniveaus existieren, die einen Erfolg beim Besuch einer höheren Schule oder der Bewältigung des Alltags verheißen könnten (vgl. Brügelmann, 2004, S.15), auf anderen Ebenen schulischer und universitärer Bildung wird die Forschungslage ähnlich sein. Read More